Elektrische Sicherheitsprüfung für alle Branchen und Geräte
Prüfung von Leitern und Tritten
- Prüfnorm DGUV Information 208-016/BGI 694

Prüfung von Leitern und Tritten: Fachgerecht nach Betriebssicherheitsverordnung

Ungeprüfte Steighilfen zählen zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfällen. Neben einer unsachgemäßen Nutzung spielen hierbei oftmals Schäden eine Rolle, die im Alltag übersehen werden. Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Leitern und Tritte hilft dabei, Materialermüdung und Verschleiß frühzeitig zu erkennen. Der jährliche Check-up durch eine befähigte Person ist gesetzlich vorgeschrieben und ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.

Warum und wie oft müssen Leitern und Tritte einer Prüfung unterzogen werden?

Schon kleine Mängel an Leitern und Tritten können gravierende Folgen haben. Damit Defekte wie ein abgenutzter Fuß, beschädigte Sprossen oder eine lose Spreizsicherung nicht zur Gefahr werden, schreibt die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV Information 208-016 eine regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte im gewerblichen Einsatz vor. Die Prüfung Ihrer Tritte und Leitern muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Je nach Beanspruchung oder Umgebungseinflüssen kann ein kürzeres Prüfintervall erforderlich sein. Zusätzlich zur Jahresprüfung ist vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle durch den Anwender verpflichtend. Denn auch zwischen den offiziellen Prüfterminen können Schäden auftreten, die das Unfallrisiko erhöhen. Setzen Sie mit der fristgerechten DGUV-Prüfung für Leitern und Tritte ein Zeichen für Sicherheit und Verantwortung. Damit erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben. Sie fördern auch umsichtiges Arbeiten, minimieren Ausfallzeiten durch Unfälle und zeigen, dass Ihnen betriebliche Fürsorge wichtig ist.

Welche Leitern und Tritte müssen geprüft werden?

Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Prüfung für alle Leitern und Tritte, die im beruflichen Kontext verwendet werden, unabhängig von der Bauart und dem Material. Prüfpflichtig sind insbesondere:
  • Stehleitern, Anlegeleitern, Mehrzweckleitern, Teleskopleitern
  • Plattformleitern, Podestleitern, fahrbare Arbeitsbühnen mit Leiterfunktion
  • Tritte, Rolltritte, Klapptritte
  • Sonderkonstruktionen, die als Steighilfen genutzt werden
Die Prüfung ist auch für Leitern und Tritte obligatorisch, die nur gelegentlich zum Einsatz kommen oder in Reserve gehalten werden. Ausgenommen sind nur Leitern, die ausschließlich als Dekoration dienen, etwa in Schaufenstern oder bei Ausstellungen.

Welche gesetzlichen Vorgaben und Normen gelten für die Prüfung der Leitern und Tritte?

Die rechtliche Basis für die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Vorgabe regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln. Ergänzt wird sie durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die generelle Verantwortung des Arbeitgebers für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten festlegt. Präzisiert werden die gesetzlichen Regelungen durch die DGUV Information 208-016, die praxisnahe Hinweise zur Auswahl, Verwendung und Prüfung der Leitern und Tritte liefert. Ferner gelten technische Normen wie die DIN EN 131, die Anforderungen an die Bauweise, Belastbarkeit und Kennzeichnung von Leitern definiert. Damit hilft sie, die Sicherheit von Steighilfen bereits durch eine korrekte Anschaffung zu erhöhen. Durchgeführt werden darf die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-16 ausschließlich durch eine sogenannte befähigte Person. Diese muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • fachliche Qualifikation (i.d.R. technische Berufsausbildung)
  • praktische Erfahrung im Umgang mit Steighilfen und deren sicherheitstechnischer Bewertung
  • Teilnahme an einer Unterweisung oder Schulung zur Prüfung von Leitern und Tritten (z. B. durch Berufsgenossenschaften oder zertifizierte Anbieter)
  • Kenntnis aller geltenden Vorschriften
Die befähigte Person muss in der Lage sein, typische Mängel zu erkennen, die Sicherheit zu beurteilen und die Prüfung der Leitern und Tritte sachgerecht zu dokumentieren.

Welche Kosten fallen für die Leiter-und-Tritte-Prüfung an?

Der genaue Preis hängt in erster Linie von der Anzahl, dem Anfahrtsweg und etwaigen Zusatzleistungen ab. Mengenrabatte und Pauschalen sind üblich. Gemeinhin sind folgende Leistungen bei der Prüfung Ihrer Leitern und Tritte in den Kosten enthalten:
  • Sicht- und Funktionsprüfung nach DGUV 208-016
  • Kennzeichnung geprüfter Leitern und Tritte (z. B. Prüfplakette)
  • gedruckte oder digitale Prüfprotokolle (bei Sonderformaten ggf. Zusatzkosten)
  • Beratung bei Mängeln bezüglich Reparatur oder Austausch

Welche Vorteile bietet eine externe Prüfung Ihrer Leitern und Tritte gegenüber einer internen Prüfung?

Eine externe Dienstleistung zur Prüfung der Leitern und Tritte in Ihrem Betrieb bietet sowohl rechtliche als auch organisatorische Vorteile. Der wichtigste Aspekt ist die Rechtssicherheit. Externe Prüfer sind auf die Prüfung der Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 spezialisiert. Sie dokumentieren ihre Arbeit lückenlos. Das schafft Klarheit im Schadensfall und entlastet Sie bei Haftungsfragen. Die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte erfolgt effizient, oft direkt vor Ort. Sie spart interne Ressourcen, da Sie keine eigenen Mitarbeiter schulen oder freistellen müssen. Zudem ist die Prüfung der Leitern und Tritte durch externe Fachkräfte objektiv und unabhängig. Das schützt vor Fehlern durch Betriebsblindheit. Oftmals lässt sich die externe Prüfung der Leitern und Tritte mit anderen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen verbinden. Das wirkt sich ebenfalls zeit- und kostensparend aus. Überlassen Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb nicht dem Zufall. Entscheiden Sie sich für Fachkompetenz, Effizienz und rechtliche Absicherung und beauftragen Sie DGUV-Prüfung mit der Prüfung Ihrer Leitern und Tritte.
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