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Elektroprüfung im Pflegeheim

In Pflegeheimen spielt die technische Sicherheit eine zentrale Rolle - nicht nur für den reibungslosen Ablauf des Alltags, sondern auch zum Schutz von Bewohnern und Pflegekräften. Elektrische Anlagen und Geräte sind unverzichtbare Bestandteile solcher Einrichtungen. Um ihren sicheren Betrieb zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Elektroprüfung im Pflegeheim gesetzlich vorgeschrieben. Sie bürgt dafür, dass geltende Normen und Vorschriften eingehalten werden, und ermöglicht das frühzeitige Erkennen und Beheben von Mängeln, bevor sich diese sich zu einem größeren Problem ausweiten.

Warum ist eine Elektroprüfung im Pflegeheim unverzichtbar?

Bei der Elektroprüfung im Pflegeheim handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahme zur Begutachtung elektrischer Geräte und Anlagen in Betrieben und Einrichtungen. Ihr Ziel besteht darin, potenzielle Risiken durch elektrischen Strom frühzeitig festzustellen und zu beseitigen, um damit verbundene Ausfälle, Unfälle und Brände zu verhindern. Im Rahmen der Elektroprüfung werden sowohl ortsveränderliche Geräte als auch ortsfeste Installationen sowie stationäre Anlagen wie Lüftungs- und Heizsysteme geprüft. Pflegeheime sind äußerst sensible Einrichtungen. Die darin lebenden Menschen gehören oft zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen. Viele sind gesundheitlich vorbelastet oder in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Ein technischer Defekt kann daher weitreichende Folgen haben, angefangen von Funktionsstörungen an medizinischer Ausrüstung bis hin zu einer ernsten Gefahr für Leib und Leben im Fall eines Brandes. Die besondere Verantwortung gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern macht daher eine regelmäßige Elektroprüfung im Pflegeheim unerlässlich.

Welche Geräte werden geprüft und welche Intervalle gelten?

Die Elektroprüfung im Pflegeheim wird durch eine Reihe gesetzlicher Vorschriften und Normen geregelt.
Eine silberne Kaffeemaschine mit einer weißen Tasse, in die Kaffee gegossen wird.
Geräte im Personalbereich
Wasserkocher, Kaffeemaschinen usw.
Ein Desktop-Computer-Setup mit schwarzem Monitor, Tastatur, Maus und schwarzem PC-Gehäuse.
Bürogeräte
PCs, Monitore, Drucker, Router uvm.
Drei schwarze Netzadapter mit Kabeln und Steckern, teils mit rotem Kabelbinder, auf weißem Grund.
Ladegeräte & Netzteile
Mehrfachsteckdosen, Anschlussleitungen etc.
Schwarze Schreibtischlampe mit verstellbarem Arm und rundem Sockel.
Beleuchtung
Tischlampen, Stehlampen, Richtlampen usw.
Schwarzer Aktenvernichter mit durchsichtigem Sichtfenster und Bedienelementen oben.
Sonstige Büroelektronik
Aktenvernichter, Reinigungsgeräte usw.
Im Vordergrund steht die auf Gesundheitseinrichtung bezogene DGUV V3, die sich in folgende Kategorien gliedert:
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Thermometer, Blutdruckmessgeräte, Pulsoximeter): Prüfung auf ordnungsgemäße Funktionalität und Isolierung.
  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel (z. B. Pflegebetten, Wandlampen, fest installierte Föhne in Badezimmern): Prüfung des allgemeinen Zustands sowie der korrekten Installation und Erdung .
  • nicht-stationäre elektrische Anlagen (z. B. mobile Patientenlifter, elektrisch höhenverstellbare Duschliegen): Prüfung auf Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, elektrische Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion.
  • stationäre elektrische Anlagen (z. B. Lüftungs- und Klimaanlagen): Prüfung der Elektroinstallation, des Zustands der Verkabelung und der Gesamtfunktionalität.
Die Einteilung in verschiedene Kategorien gewährleistet, dass alle elektrischen Geräte und Anlagen einer regelmäßigen Elektroprüfung im Pflegeheim unterzogen und entsprechend ihrer Nutzung, Mobilität und Gefährdungspotenziale sachgerecht bewertet werden. Ferner erleichtert die klare Gliederung die Planung von Prüfintervallen und die Dokumentation der Prüfresultate gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Prüffristen für die Elektroprüfung im Pflegeheim stehen in § 3 Absatz 6 Satz 2 der Betriebssicherheitsverordnung. Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind demnach jährlich zu prüfen, nicht-stationäre und stationäre elektrische Anlagen in zweijährlichem Rhythmus. Die Intervalle gelten als Richtwerte. Je nach Risikobewertung und Nutzungshäufigkeit kann die Elektroprüfung im Pflegeheim auch häufiger erforderlich sein. Die DGUV schreibt darüber hinaus eine Erstprüfung von Neugeräten vor.
Der Prüfzyklus für elektrische Anlagen beträgt in der Regel 4 Jahre. Bei Verwendung besonders sensibler Elektronik kann jedoch ein kürzeres Intervall empfehlenswert sein – dies liegt im Ermessen des Auftraggebers. Gerne unterstützen wir Sie hierzu beratend. Leitern und Tritte sollten abhängig von ihrer Nutzung alle 6 bis 12 Monate geprüft werden.

Wer führt die Elektroprüfung im Pflegeheim durch und welche Mängel treten häufig auf?

Die Elektroprüfung im Pflegeheim darf ausschließlich von befähigten Personen durchgeführt werden. In aller Regel handelt es sich dabei um Elektrofachkräfte, die über die erforderliche Ausbildung und Erfahrung verfügen und alle einschlägigen Normen kennen. Bei medizinischen Geräten kommen zusätzlich Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zum Tragen. Die Verantwortung für die Organisation und die Durchführung der Elektroprüfung im Pflegeheim liegt beim jeweiligen Betreiber oder Träger. Bei der Elektroprüfung im Pflegeheim werden immer wieder Mängel entdeckt, die ein erhöhtes Risiko darstellen und deshalb besonders ernst zu nehmen sind. Typische Beispiele sind:
beschädigte Stecker oder Anschlussleitungen (z. B. gequetschte Kabel, Wackelkontakte, frei liegende Adern)
defekte Schalter oder Gehäuse (z. B. Brüche, Risse oder lose Teile)
unzureichender Schutzleiterwiderstand
nicht normgerecht reparierte Geräte (z. B. unsachgemäß ersetzte Bauteile, fehlende Schutzmaßnahmen)
Als besonders kritisch anzusehen ist eine fehlende Prüfkennzeichnung, die auf einen Verzicht auf eine regelmäßige Elektroprüfung im Pflegeheim hindeutet. Ob unlesbar oder ungültig: Ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung gibt es keinen Nachweis dafür, dass das Gerät den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht. Das Vernachlässigen der Elektroprüfung im Pflegeheim bedeutet nicht nur eine erhöhte Gefahr für die Versorgung der Bewohner, sondern kann im Ernstfall auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die Einrichtung nach sich ziehen.
Graue Steckdosenleiste mit rotem Ein-/Ausschalter und mehreren weißen und schwarzen eingesteckten Kabeln.

Wie läuft eine Elektroprüfung in einem Pflegeheim praktisch ab?

Der Ablauf einer Elektroprüfung im Pflegeheim ist klar strukturiert und vereint technische Präzision mit der nötigen Achtsamkeit gegenüber den Bewohnern und dem Tagesablauf der Einrichtung. Der Prozess beginnt mit einer sorgfältigen Planung, in der sämtliche elektrischen Geräte und Anlagen erfasst und die Prüfintervalle festgelegt werden. Anschließend folgt die Elektroprüfung im Pflegeheim vor Ort, die folgende Aspekte umfasst:
  • Sichtprüfung auf äußerliche Beschädigungen und Mängel an Geräten und Anlagen
  • Messung und Prüfung des Erdungswiderstands, der Schutzleiterimpedanz, der thermischen Belastbarkeit der Leitungen und weiterer elektrischer Parameter
  • Dokumentation der Ergebnisse und festgestellten Mängel, Anbringen der Prüfplakette als Nachweis für die ordnungsgemäße Elektroprüfung im Pflegeheim
Das Prüfprotokoll dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern bildet auch die Grundlage für die technische Bewertung des Zustands aller elektrischen Betriebsmittel. Werden bei der Elektroprüfung im Pflegeheim Defekte festgestellt, dokumentiert es deren Art und Umfang. Außerdem beinhaltet es Empfehlungen zur Reparatur, zum Austausch oder zur Außerbetriebnahme und hilft bei der Planung und Gewichtung möglicher technischer Maßnahmen.

Elektroprüfung im Pflegeheim – effizient, rechtssicher und pflegealltagstauglich

Eine professionell durchgeführte Elektroprüfung im Pflegeheim schafft Sicherheit und Vertrauen bei Bewohnern und ihren Angehörigen sowie beim Pflegepersonal. Mit unserer Expterise unterstützen wir Pflegeeinrichtungen dabei, alle gesetlichen Anforderungen rund um die Elektroprüfung im Pflegeheim zu erfüllen und ein Maximum an technischer Sicherheit zu gewährleisten. Mit geschultem Fachpersonal, praxisnaher Planung und umfassender Dokumentation sorgen wir dafür, dass die Elektroprüfung im Pflegeheim mit größtmöglicher Rücksicht auf den Pflegealltag, aber dennoch reibungslos und effizient erfolgt. Sprechen Sie uns an - wir begleiten Sie zuverlässung und kompetent.
Elektriker misst mit Multimeter in einem geöffneten Schaltschrank mit vielen Kabeln, Sicherungen und Klemmen.

Welche weiteren regelmäßigen Prüfungen sind erforderlich?

Bei der Elektroprüfung im Pflegeheim handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahme zur Begutachtung elektrischer Geräte und Anlagen in Betrieben und Einrichtungen. Ihr Ziel besteht darin, potenzielle Risiken durch elektrischen Strom frühzeitig festzustellen und zu beseitigen, um damit verbundene Ausfälle, Unfälle und Brände zu verhindern. Im Rahmen der Elektroprüfung werden sowohl ortsveränderliche Geräte als auch ortsfeste Installationen sowie stationäre Anlagen wie Lüftungs- und Heizsysteme geprüft. Pflegeheime sind äußerst sensible Einrichtungen. Die darin lebenden Menschen gehören oft zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen. Viele sind gesundheitlich vorbelastet oder in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Ein technischer Defekt kann daher weitreichende Folgen haben, angefangen von Funktionsstörungen an medizinischer Ausrüstung bis hin zu einer ernsten Gefahr für Leib und Leben im Fall eines Brandes. Die besondere Verantwortung gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern macht daher eine regelmäßige Elektroprüfung im Pflegeheim unerlässlich.

Welche weiteren regelmäßigen Prüfungen sind erforderlich?

Die DGUV-Prüfung umfasst ebenfalls die regelmäßige Kontrolle elektrischer Anlagen und weiterer elektrischer Objekte.
Ein offener Sicherungskasten mit vielen Sicherungen und Kabeln in einem weißen Gehäuse.
Elektrische Anlagen
Hautpverteiler, Unterverteiler usw.
Ein zusammenklappbarer, dreistufiger Aluminium-Hocker mit schwarzen Kunststoffdetails.
Leitern & Tritte
Trittstufen, Anlegeleitern uvm.
Der Prüfzyklus für elektrische Anlagen beträgt in der Regel 4 Jahre. Bei Verwendung besonders sensibler Elektronik kann jedoch ein kürzeres Intervall empfehlenswert sein – dies liegt im Ermessen des Auftraggebers. Gerne unterstützen wir Sie hierzu beratend. Leitern und Tritte sollten abhängig von ihrer Nutzung alle 6 bis 12 Monate geprüft werden.

Folgen für Praxisinhaber bei Nichteinhaltung der Prüfpflicht

Gemäß § 3 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) ist jeder Praxisinhaber verpflichtet, elektrische Geräte regelmäßig überprüfen zu lassen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Nach § 26 DGUV Vorschrift 3 kann die zuständige Berufsgenossenschaft im Schadensfall – beispielsweise bei Brand oder Stromunfall – die Kostenübernahme verweigern oder Regressansprüche geltend machen.
Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich. Gemäß § 229 (Fahrlässige Körperverletzung) und § 222 (Fahrlässige Tötung) des Strafgesetzbuches (StGB) drohen im schlimmsten Fall erhebliche strafrechtliche Folgen, wenn Personen aufgrund mangelnder Wartung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu Schaden kommen.
Bei Vernachlässigung der Geräteprüfung verlieren Praxisinhaber unter Umständen ihren Haftpflichtschutz, wodurch sie persönlich für sämtliche Schäden haften könnten (Quelle: Bau Medizintechnik). Zudem drohen empfindliche Bußgelder seitens der zuständigen Aufsichtsbehörden und Behördenkontrollen nehmen aktuell deutlich zu.

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